UN-Behindertenrechts-Konvention.

 

Im Jahr 2006 hat Österreich die UN-Behindertenrechts-Konvention unterzeichnet. Damit hat sich Österreich verpflichtet, bis 1. Jänner 2016 sicherzustellen, dass kein Mensch aufgrund einer Behinderung benachteiligt werden darf. Alle Menschen müssen barrierefreien Zugang zu Waren und Dienstleistungen haben, die öffentlich angeboten werden.

Barrierefreiheit betrifft nicht nur Zugänge zu Gebäuden und Räumen, sondern auch die Bereiche Kommunikation und Information.

Wörtlich heißt es im Artikel 2 der UN-Behindertenrechts-Konvention:

Im Sinne dieses Übereinkommens schließt „Kommunikation“ Sprachen, Textdarstellung, Brailleschrift, taktile Kommunikation, Großdruck, leicht zugängliches Multimedia sowie schriftliche, auditive, in einfache Sprache übersetzte, …, einschließlich leicht zugänglicher Informations- und Kommunikationstechnologie, ein.

 

Wir kennen die Barrieren. Und wir bauen diese Barrieren ab.

 

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